Was ist ein Fachanwalt?

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO).

Neben dem Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse gegenüber der Rechtsanwaltskammer, muss ein Fachanwalt besondere Bedingungen erfüllen, die durch die Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt werden:

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

Er muss innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse - Fachanwaltskurse mit Leistungskontrollen - und Erfahrungen - Nachweis über bearbeitete Rechtsfälle aus dem Fachanwaltsgebiet sowie Nachweis über eine gewisse Anzahl gerichtlicher Verfahren - zu verfügen.

Jährliche Fortbildungen

Der Rechtsanwalt muss sich darüber hinaus jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.

Die Mandanten der Kanzlei Dr. Niehoff & Ehring können somit aufgrund der bestehenden Fachanwaltschaften auf eine hohe fachliche Kompetenz und besondere Rechtskenntnisse vertrauen.

Spezialisierungen der Fachanwälte auf die folgenden Rechtsgebiete: